Przetarg 4531996 - Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr in Kassel...

   
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źródło Biuletyn Unijnych Zamówień Publicznych (TED)
data publikacji 2016-08-20
przedmiot ogłoszenia
Anmietung Bürogebäude mit Publikumsverkehr in Kassel verbunden mit dem Eigentumsobjekt der Bundesagentur für Arbeit, Grüner Weg 46 in Kassel.
Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend auch B
A genannt) beabsichtigt, Mietflächen in Kassel anzumieten. Derzeit ist die BA in einem Eigentumsobjekt, Grüner Weg 46 in Kassel untergebracht. Die beabsichtigte Anmietung ist mit dem käuflichen Erwerb des der BA gehörenden Grundstückes am Grünen Weg 46, zu einem fest vorgegebenen Kaufpreis durch den erfolgreichen Bieter verknüpft. Bei dem Eigentumsobjekt der BA handelt es sich um ein Gebäudeensemble, bestehend aus drei Gebäudekörpern unterschiedlichen Baujahres.Gebäudekörper „A“, bestehend aus UG (mit Tiefgarage), EG und 15 Obergeschossen, wurde im Jahr 1972 errichtet und hat eine Fläche (NGF DIN 277) von 10 792,30 m2. Gebäudekörper „B“, bestehend aus UG (mit Tiefgarage), EG und 6 Obergeschossen wurde im Jahr 1982 errichtet und hat eine Fläche (NGF DIN 277) von 3 514,40 m2. Die Wärme- und Wasserversorgung erfolgt über Bauteil „A“. Gebäudekörper „C“, bestehend aus UG (mit Tiefgarage), EG und 4 Obergeschossen wurde im Jahr 1993 errichtet und hat eine Fläche (NGF DIN 277) von 4 055,40 m2. Die Wärmeversorgung erfolgt über die Heizungszentrale im UG, während die Warmwasserversorgung über dezentrale Durchlauferhitzer sichergestellt wird.Das Objekt verfügt somit über insgesamt 18 362,10 m2 NGF. Darin enthalten sind die Tiefgaragen und Parkflächen, sowie Technikflächen mit insgesamt 3 000 m2.Das Grundstück hat eine Fläche von 10 105 m2. Der Mindestkaufpreis für das gesamte Objekt beträgt 5 070 000 EUR. Kaufpreisangebote, die darunterliegen, werden nicht gewertet.Der Auftraggeber behält sich vor, spätestens mit Abgabe des zweiten verbindlichen Angebotes ein notariell beurkundetes Kaufangebot zu fordern.Der Standort des neu anzumietenden Objektes muss sich innerhalb des Stadtgebietes von Kassel befinden und mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln gut erreichbar sein.Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und der BA auf der Basis eines separat abzuschließenden Mietvertrages zur zeitlich befristeten Nutzung überlässt.Der Abschluss des Mietvertrages sowie der Erwerb der Eigentumsliegenschaft der BA am Grünen Weg 46 in Kassel ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. Die anzumietenden Flächen können allerdings nur zusammenhängend angeboten werden, in denen Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen.Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:Es wird eine Gesamtnutzfläche (NGF nach DIN 277:2005) von ca. 11 000 m2 gesucht.An die anzumietende Fläche werden u. a. folgende Anforderungen gestellt:a) Kundensteuerung: Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der nach Sicherheitskonzept;b) Organisation der Fachteams: Alle Mitarbeiter eines Teams sollen räumlich zusammenhängend untergebracht werden;c) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden;d) Im Bereich des ärztlichen Dienstes ist ein Labor (ca. 18 m2), sowie ein behindertengerechtes WC mit Durchreiche zum Labor einzurichten. Eine behindertengerechte Umkleidekabine ist zusätzlich einzuplanen;e) Berufsinformationszentrum mit ca. 300 m2, zwingend im Erdgeschoss, separater Zugang erforderlich, eigene behindertengerechte Sanitäranlagen;f) Tägliches Kundenaufkommen: ca. 300 Personen;g) Großer Sitzungssaal (80-100 m2), vorzugsweise in den oberen Geschossen in räumlicher Nähe zur Teeküche und Sanitäranlagen;h) Aufenthaltsräume und Werkstatt für Hausmeister und Hausarbeiter zwingend im Kellergeschoss oder alternativ im Erdgeschoss, jedoch baulich zu den Kundenbereichen separiert;i) Kantine mit ca. 260 m2. Die Kantinenrichtlinie des Bundes ist einzuhalten;j) Sonstiger Raumbedarf gemäß Raumbedarfsplan;k) Der angebotene monatliche Mietzins darf einen Betrag in Höhe von 141 700 EUR nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.Das bereitzustellende Gebäude muss über eine ÖPNV Anbindung verfügen.Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.Das Bauwerk muss es ermöglichen, flexibel auf künftige Entwicklungen und Veränderungen im Flächenbedarf der BA reagieren zu können. Die Anforderungen der ab 1.5.2014 gültigen ENEV 2014 sind zu erfüllen. Neben dem zu vermietenden Gebäude sind auf dem Grundstück unmittelbar am Gebäude mindestens die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl an PKW Stellplätzen sowie die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Fahrradstell- sowie Behindertenstellplätzen nachzuweisen.Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Das künftige Mietobjekt wird von der BA fest für 15 Jahre angemietet. Ferner soll dem Mieter nach Ablauf der Festmietzeit ein zweimaliges Optionsrecht zur Verlängerung der Mietzeit bis zu jeweils 5 Jahren eingeräumt werden. Nach Ablauf des Festmiet- bzw. Optionszeitraums verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit.Sofern das Mietobjekt bzw. Grundstück im Eigentum der öffentlichen Hand steht und/oder von der öffentlichen Hand erworben werden soll, müssen die Vorgaben des EU Beihilferechts erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen der „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) und des Art. 108 Abs. 3 EUV.Da die Verfügbarkeit des Mietobjekts bzw. Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Grundstück verfügen werden. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Dem Auftragnehmer (Vermieter) ist eine Veräußerung des Mietobjekts nach Mietvertragsabschluss unter Berücksichtigung der §§ 566, 578 BGB zugelassen.Gewünschter Mietbeginn ist der 1.1.2019, der spätestete Mietbeginn soll nicht nach dem 1.7.2019 liegen.Folgende Eckpunkte sind bei der Gestaltung des Mietvertrages zu berücksichtigen:1. Der Mieter soll berechtigt sein, nach Abschluss des Mietvertrages vor und während der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen bei Vorliegen von noch zu definierenden Voraussetzungen bauliche Änderungen des Mietgegenstandes vom Vermieter zu verlangen, wobei durch Sonderwünsche zusätzlich entstehende Kosten vom Mieter zu übernehmen sind. Einzelheiten sind im Mietvertrag zu vereinbaren.2. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass alle mit Art, Lage und Beschaffenheit des Mietgegenstandes in der von ihm geschuldeten Ausgestaltung zusammenhängenden Genehmigungen (insb. Baugenehmigung) vorliegen, die für den Gebrauch des Mietgegenstandes zu dem vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Der Vermieter ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie zu den baulichen Anforderungen an Arbeitsstätten erfüllt werden, soweit diese vom Mieter gefordert werden.3. Sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Mietsache (Gebäude, Außenanlagen, technische Einrichtung) sollen während der Mietzeit durch den Vermieter ausgeführt werden.4. Die Betriebskosten nach den Nummern 1-14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sollen auf den Mieter umlegbar sein. Die Abrechnung der Betriebskosten soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. Hierbei soll es sich um eine Ausschlussfrist im Sinne des § 556 Abs.3 S.3 BGB handeln. Auf die entstehenden Betriebskosten werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.6. Bauliche Veränderungen innerhalb der Mietsache sollen durch den Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters möglich sein, soweit davon nur Wände ohne statische Bedeutung betroffen sind. Eine Rückbauverpflichtung soll nicht vereinbart werden.7. Es ist zu berücksichtigen, dass die BA nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.8. Hinsichtlich der Rückgabe des Mietgegenstandes am Ende des Mietverhältnisses ist eine Endrenovierung vom Mieter vorbehaltlich noch zu verhandelnder Rückgabemodalitäten nicht durchzuführen.9. Für den Fall, dass sich der vereinbarte Übergabetermin um mehr als 3 Monate verzögert, kann der Mieter von dem Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Mieters bleiben davon unberührt.
branża Budowlana - obiekty
podbranża obiekty użyteczności publicznej, budownictwo mieszkaniowe
kody CPV 45210000, 45213150, 70310000
forma negocjacje
typ ogłoszenia usługi, wykonanie
kraj realizacji Niemcy
województwo realizacji
kraj organizatora Niemcy
województwo organizatora

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